Allgemeine Geschäftsbedingungen von Hotel & Ferienwohnungen Seeschlößchen
Nach den Richtlinien des Deutschen Hotel – und Gaststättenverbandes (DEHOGA) Stand 01/2024
Der Gastaufnahmevertrag gilt als abgeschlossen, sobald das Zimmer / die Ferienwohnung bestellt, zugesagt oder falls eine schriftliche Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
Allgemeines
1 .Die gebuchten Zimmer stehen am Anreisetag ab 14.00 Uhr und am Abreisetag bis 10.30 Uhr zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf den Bezug des Zimmers vor 14.00 Uhr. Wird das Zimmer am Abreisetag ohne Rücksprache mit der Rezeption über 10.30 Uhr hinaus in Anspruch genommen, wird bis 18 Uhr 50% und ab 18 Uhr 100% des zu zahlenden Zimmerpreises berechnet.
2. Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer besteht nicht. Es sei denn, es wurde vorher schriftlich vereinbart.
3. Ist der Besteller nicht gleichzeitig Veranstalter, so haften Besteller und Veranstalter als Gesamtschuldner.
4. Der Besteller verpflichtet sich, bei der Abreise den zu zahlenden Betrag in bar, oder mit EC-Karte zu begleichen. Liegt eine schriftliche Kostenübernahmebestätigung vor, ist der Besteller verpflichtet, die ihm zugesandte Rechnung innerhalb der folgenden 10 Tage ohne Abzug auf das Konto der Sparkasse Waldeck Frankenberg IBAN DE12 5235 0005 0003 0111 29 BIC HELADEF1KOR zu überweisen.
5. Mündliche Nebenabreden werden nicht getroffen, Änderungen, Ergänzungen und Aufhebungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
6. Alle ausgezeichneten Preise sind Inklusiv Preise in Euro und verstehen sich einschließlich Bedienungsgeld und jeweils gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer. Sind in der Auftragsbestätigung feste Preise genannt und liegen zwischen Vertragsabschluss und Leistungserbringung mehr als 4 Monate, behält sich das Hotel vor, ohne vorherige Ankündigung eine Preisangleichung je nach Markt- und Kostenlage vorzunehmen.
7. Das Anbringen von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen ist ohne Zustimmung des Hotels nicht gestattet. Für Beschädigungen der Einrichtung oder des Inventars, die während des Aufenthalts im Hotel verursacht werden, haftet der Verursacher.
Nicht Anreise und Stornogebühren
1. Der Gast verpflichtet sich dem Gastwirt eine Anreise später als 18.00 Uhr im Vorfeld mitzuteilen. Ein Anspruch auf das reservierte Zimmer/Fewo kann sonst entfallen.
2. Der Gast/Besteller ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglich vereinbarten Leistung den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Hotel ersparten Aufwendungen.
Für einzeln gebuchte Zimmer und Arrangements gilt:
– bis 30 Tage vor Antritt entstehen Ihnen keine Kosten bei einer Stornierung
– 29 bis 15 Tage vor Ankunft 50% des Reisepreises minus Aufwendung
– 14 Tage bis zum Anreisetag 80% des Reisepreises minus Aufwendung
bei späterer Anreise oder früherer Abreise werden 80% des Reisepreises berechnet minus Aufwendung
3. Storno bei Gruppenbuchungen (ab 4 Zimmern)
bis 8 Wochen vor Anreise für die gesamte Gruppe kostenfrei,
bis 6 Wochen vor Anreise 50 % für die gesamte Gruppe
einzelne ( max. 2) Zimmer können bis 24 Stunden vor Anreise kostenfrei storniert werden ansonsten berechnen wir 80 % des Gesamtbetrages
4. Das Hotel ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer/Fewo nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben. Bis zu diesem Zeitpunkt hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 2 bzw. 3 errechneten Betrag zu zahlen.
5. Stornierungen müssen immer schriftlich erfolgen.
Rücktritt des Hotels
1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Veranstaltungsräumen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
2. Wird eine verlangte Vorauszahlung nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls
– höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
– Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. des Kunden oder Zwecks gebucht werden;
– das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der
Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen.
Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
3. Gerichtsstand – Amtsgericht Korbach
4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.